Recht: Prozessfinanzierung
Bei der Prozessfinanzierung geht es darum, das wirtschaftliche Risiko der Prozesskosten auf einen anderen zu überwälzen. Ein außenstehender Dritter, der am eigentlichen Rechtsstreit nicht beteiligt ist, übernimmt dessen Finanzierung für eine der Parteien. In der Regel tut er das gegen eine finanzielle Beteiligung am Prozesserfolg.
Der Prozessfinanzierer übernimmt dabei nur das Kostenrisiko, nicht auch das Risiko für einen negativen Prozessausgang in der Sache selbst. Die Prozessführung verbleibt bei den Parteien.
Ob eine Prozessfinanzierung zustande kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, in erster Line aber von den Erfolgsaussichten für einen positiven Prozessausgang. Eine Form der Prozessfinanzierung ist die Rechtschutzversicherung.
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