Fristenrechner für das Zivilverfahren
In jedem Verfahrensrecht sind Fristen ganz wichtig. Bestimmte Handlungen können nur innerhalb bestimmter Fristen vorgenommen werden. Das gilt im Bereich des Zivilverfahrensrechts vor allem für Einwendungen und Rechtsmittel.
Fristen können in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren angegeben sein. Je nach Art der Angabe sind sie unterschiedlich zu berechnen. Feiertage und die sog. verhandlungsfreie Zeit beeinflussen die Berechnung von Fristen ebenfalls.
Auf dieser Seite eingebettet finden Sie einen Fristenrechner, der bei gerade im Hinblick auf die verhandlungsfreie Zeit eine Berechnunghilfe darstellt. Er stammt von Mag. Peter Wöhrer nach einer Idee von Dr. Jürgen Janitsch.
Ereignis: | Frist: |
Einspruch gegen den Zahlungsbefehl | 4 Wochen |
Klagebeantwortung | 4 Wochen |
Widerspruch gegen Versäumungsurteil | 14 Tage |
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand | 14 Tage |
Berufung gegen Urteil | 4 Wochen |
Rekurs gegen Beschluss | 14 Tage (Regel) |
Revision gegen Berufungsurteil | 4 Wochen |
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